UWS Info zur Vorgehensweise betreffend der MA36 & 1150 Briefe

Nach Akteneinsicht unserer Anwälte stellt sich die Situation so dar, dass Die MA36 auf Zuruf der Polizei strafen soll. Es gibt 3 Möglichkeiten darauf zu reagieren:

1) Man bezahlt die Strafe (dies gilt nicht als Schuldeingeständnis bei einem eventuellen Gerichtsverfahren). Dies ist auch der empfohlene Weg für alle, die wissen, dass sie am Spielfeld waren. Das Betreten des Feldes ist nun mal nicht gestattet und stellt genau so eine Verwaltungsübertretung dar.

2) Wer nicht am Spielfeld war (oder die vorgeworfene Tat tatsächlich nicht begangen hat), der sollte um Einleitung eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens ansuchen. Hier wäre das Magistrat dann gezwungen, Beweise vorzulegen und anhand derer ein Urteil zu fällen. In so einem Verfahren kann es zu Anhörungen (bei der MA) oder Aufforderungen zu Stellungnahmen kommen. Die Strafe kann nicht mehr höher werden, da 70,00 Euro bereits die höchste vorgesehene Strafe ist. Weiters gilt Verschlechterungsverbot. Derzeit hat das MA keine Fotos oder genauere Beweise. Nur Namen. Erst nach Eröffnung eines so genannten 'ordentlichen Verfahrens' werden diese Beweise angefordert werden. In Absprache mit unseren Anwälten haben wir für Euch eine Vorlage für den Einspruch (neutral gehalten!) vorgefertigt:

(Wichtig sind: Name, Adresse, Geburtsdatum und Geschäftszahl des Briefes)

3) Man kann selbst eine Stellungnahme verfassen. Dies wird anwaltlich aber nicht empfohlen und könnte auch kontraproduktiv sein, wenn die danach angeforderten Beweismittel ein gegenteiliges Verhalten zeigen, als in der Rechtfertigung angeführt wurden.

Kurz: Wer am Platz war soll bezahlen, wer wirklich grundlos oder falscher Taten beschuldigt wird, soll um Eröffnung eines 'ordentlichen Verfahrens' ansuchen (Vorlage).

Der Brief der BDP 1150 mit der 'Aufforderung zur Rechtfertigung' und gleichzeitigen Bitte nicht zu schreiben oder vorzusprechen, kann vorerst unbeantwortet bleiben.
Es wird hier nur über ein Verwaltungsverfahren informiert, welches aber derzeit ausgesetzt ist, da man ein eventuelles Gerichtsverfahren abwarten will.

Gemeinsam stehen wir das durch!

UNITED WE STAND !


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Das Thema "Platzsturm" wird auch in der aktuellen Ausgabe des "Blockfunk Rapid" behandelt. Reinhören lohnt sich: » www.blockfunkrapid.at

Anlaufstelle Stadionverbote
Seit kurzem werden die ersten Briefe der Bundesliga zu den Stadionverboten versandt.
Wenn Du betroffen bist und gemeinsam mit uns handeln möchtest, melde Dich bitte mit vollem Namen unter:
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Sobald die ersten polizeilichen Vorladungen da sind, werden wir hier weiters eine Anlaufstelle für juristische Beratung und Hilfe einrichten.

Wir bitten alle Betroffenen, uns zu kontaktieren. Eine Koordination ist unbedingt erforderlich. Nur GEMEINSAM können wir uns wehren!

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